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Die Auswahl der Betriebspiste scheint für viele Lotsen-Neulinge ein Buch mit sieben Siegeln. Allerdings muss das nicht so sein, immerhin gibt es drei einfache Regeln, anhand derer die Bahn recht schnell ausgewählt werden kann.
Grundsatz der Bahnnutzung ist und bleibt: Der Lotse hat nur als Zweiter etwas mit der Wahl der Bahn zu tun. Landen und starten müssen im Zweifel immer die Piloten. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, sollte die letzte Entscheidung dem Piloten überlassen und eine individuelle Nutzung koordiniert werden. An der Entscheidung über die Angabe der Betriebsrichtung in der ATIS ändert dies aber nichts.
Prinzipiell wollen Piloten immer gegen den Wind starten. Das verringert die Rollstrecke bis zum Abheben und sorgt so für zusätzliche Sicherheit. Daher sollte der Lotse bei der Auswahl der Startbahn den Wind in Betracht ziehen.
Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Bahnrichtung = Windrichtung (im METAR).
Die Angabe im METAR beschreibt die Windrichtung, aus der der Wind weht. Das heißt, bei 27005KT kommt der Wind aus Westen (270°) und weht nach Osten. Der Pilot startet auf der Piste 27 aber in Richtung Westen (270°) - also gegen den Wind.
Häufig weht der Wind nicht direkt aus Richtung einer bestimmten Bahn, in dem Fall sollte der Lotse die Bahn auswählen, welche den geringsten Rückenwind (=bester Gegenwind) für den Piloten bedeutet. Die Formel zur Berechnung der Rückenwind-Komponente findet sich in der Formelsammlung. Davon abweichende Prozeduren bei der Pistenwahl können operationelle Gründe sein.
Nicht jede Bahn wird gleich benutzt. In Frankfurt wird beispielsweise die Piste 18 nur für Starts und die Piste 25R nur für Landungen genutzt, in Hamburg die Piste 33 nur in Ausnahmefällen zur Landung. Mögliche Gründe dafür können bspw. die Kapazität des Flughafens oder Lärmschutz in der Anflugschneise sein.
Deshalb gibt es auch bei IVAO Regeln zur Bahnnutzung. Diese werden von den Mitarbeitern der FIRs in Anlehnung an die Realität festgelegt und auf den Prozedurenseiten veröffentlicht. Viele Flughäfen haben eine Beschränkung der Betriebsbahn, bis eine kritische Rückenwindkomponente überschritten ist. Meist ist diese an die Hauptwindrichtung (in Deutschland v.a. West) angelehnt. Außerdem gibt es Bahnen, die nicht für Start oder nicht für Landungen genutzt werden dürfen.
Diese Regeln können sich ändern, deshalb sollte vor dem Einloggen regelmäßig die aktuell gültigen Regeln auf der jeweiligen Prozedurenseite überprüft werden.
In Realität werden immer mal wieder einzelne Rollwege oder Bahnen per NOTAM oder AIP SUP deaktiviert. Bei IVAO werden diese Sperrungen allerdings nur dann umgesetzt, wenn das durch die verantwortliche FIR über die Prozedurenseiten bekannt gegeben wird.