Parallele Pistenbetriebskonzepte
Parallele Pistenbetriebskonzepte (Parallel Runway Operations) werden inzwischen an vielen großen Flughäfen eingesetzt, um die Kapazität, sowohl von abfliegenden, als auch anfliegendem Verkehr zu erhöhen. So kann mit diesen Konzept die sonst benötigte laterale Radarstaffelung von 3 NM herabgesetzt werden. Im folgenden werden die verschiedenen Konzepte aufgeführt und erklärt, diese stellen jedoch nur die rechtlichen Grundlagen dar, welche im PANS-ATM (ICAO Doc 4444) definiert und in Europa von der EASA genauer festgelegt werden. Die genauen Verfahren an den einzelnen Flughäfen müssen in den jeweiligen Prozeduren nachgelesen werden. Aufgrund der Komplexität werden hier nur die für IVAO relevanten Informationen aufgeführt.
Unabhängige Parallelabflüge (IPD)
In Deutschland gibt es an den Flughäfen Berlin und München SIDs von den parallelen Pisten, deren Flugwege sich nicht kreuzen. So können diese SID unter bestimmten Bedinungen unabhängig (independent) voneinander genutzt werden, zwischen LFZs muss dann nicht mehr die Radarstaffelung aufrecht erhalten werden. Die genauen Verfahren können auf den Prozedurenseiten von Berlin und München nachgelesen werden.
Voraussetzungen für unabhängige Parallelabflüge:
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 760 Metern
- Die departure tracks weichen unmittelbar nach dem Start um mindestens 15° voneinander ab
- Mit Ausnahme reichen 10° aus, wenn sich beide Flugzeuge auf einer RNAV oder RNP SID befinden und das Abdrehen spätestens 2 NM nach dem Ende der Piste durchgeführt wird
- Die zuständigen Lotsen müssen sicherstellen, dass die oben geforderte Abweichung im Abflug gegeben ist
Abhängige Parallelanflüge (DPA)
Bei abhängigen Parallelanflügen können LFZs laterale Radarstaffelung unterschreiten, jedoch nicht gänzlich parallel nebeneinander anfliegen. So kann hier zwischen zwei LSZs im Anflug auf zwei parallele Pisten weiterhin eine Staffelung zwischen 1 NM und 2 NM erforderlich sein. Die genauen Verfahren können auf den Prozedurenseiten der jeweiligen Flughäfen nachgelesen werden.
Voraussetzungen für abhängige Parallelanflüge:
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 915 Metern
- Bei den Instrumentenanflügen muss es sich um Präzisionsanflüge (ILS oder GLS) handeln (mit Ausnahme RNP)
- Piloten müssen informiert werden, dass Anflüge auf beide Pisten durchgeführt werden (via ATIS oder Frequenz)
- Zwischen den beiden missed approaches muss eine Mindestabweichung von 30° vorherrschen
- Der localizer muss mittels einer dieser Methoden intercepted werden:
- Mit Vektoren
- Oder mir einem veröffentlichten Anflugverfahren, bei dem der Endanflug mit dem initial approach fix (IAF) oder intermediate approach fix (IF) intercepted werden
Bis beide LFZs auf dem localizer established sind, muss die Radarstaffelung von 3 NM lateral oder 1000ft vertikal aufrecht gehalten werden.
Die erforderliche Staffelung zwischen zwei LFZs im Anflug auf parallele Pisten hängt von der Distanz zwischen den centre lines der beiden Pisten ab. Folgende Varianten sind möglich:
- Distanz größer als 915 m und kleiner gleich 1097 m: 1 NM nötig
- Distanz größer als 1097 m und kleiner gleich 2529 m: 1,5 NM nötig
- Distanz größer als 2529 m: 2 NM nötig
Die genauen Verfahren sind in den jeweiligen Prozeduren nachzulesen!
Bei zwei anfliegenden LFZs auf dieselbe Piste muss die longitudinale Staffelung von 3 NM (wenn in den Verfahren festgelegt mit Ausnahme 2,5 NM) weiter aufrecht erhalten werden. Außerdem ist hier auch die Wirbelschleppenstaffelung weiterhin anzuwenden.
Unabhängige Parallelanflüge (IPA)
Unabhängige Parallelanflüge sind eines der effizientesten Mittel um die Kapazität von Anflügen an einem Flughafen zu erhöhen. Dieses Verfahren wird in Deutschland in Berlin, Frankfurt, München und Leipzig verwendet. Hier können LFZs vollständig parallel nebeneinander anfliegen, dabei kann auf die Radarstaffelung zwischen LFZs auf parallelen Pisten komplett verzichtet werden. Für dieses Verfahren sind jedoch dauerhaft strikte Vorgaben zu erfüllen.
Voraussetzungen für unabhängige Parallelanflüge:
- Für jede Piste, auf die angeflogen wird, ist ein einzelner Lotse zuständig (Auf IVAO nicht zutreffend)
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 1035 Metern
- Bei den Instrumentenanflügen muss es sich um Präzisionsanflüge (ILS oder GLS) handeln (mit Ausnahme RNP)
- LFZs müssen informiert werden, dass Anflüge auf beide Pisten durchgeführt werden (via ATIS oder Frequenz)
- Zwischen den beiden missed approaches muss eine Mindestabweichung von 30° vorherrschen
- Zwischen den centre lines liegt eine no transgression zone (NTZ)
- Der localizer muss mittels einer dieser Methoden intercepted werden:
- Mit einem veröffentlichten Anflugverfahren, bei dem der Endanflug mit dem initial approach fix (IAF) oder intermediate approach fix (IF) intercepted werden
- Oder mit einem finalen Vektor, der folgende Kriterien erfülltt:
- Der Winkel vom intercept Vektor darf maximal 30° betragen
- Mindestens 1 NM geradeaus gerichteten Horizontalflug (level flight) vor dem finalen intercept
- Mindestens 2 Nm geradeaus gerichteten Horizontalflug (level flight) auf dem localizer vor dem Sinken auf dem finalen Gleitpfad
Bis beide LFZs auf dem localizer established sind und sich innerhalb der normal operating zone (NOZ) befinden, muss die Radarstaffelung von 3 NM lateral oder 1000ft vertikal aufrecht gehalten werden.
Auch bei IPAs muss zwischen zwei anfliegenden LFZs auf dieselbe Piste muss die longitudinale Staffelung von 3 NM (wenn in den Verfahren festgelegt mit Ausnahme 2,5 NM) weiter aufrecht erhalten werden. Außerdem ist hier auch die Wirbelschleppenstaffelung weiterhin anzuwenden.
No transgression zone, normal operating zone und Anwendung IPA
Bei zwei parallen Pisten mit unabhängigen Parallelanflügen wird eine no transgression zone (NTZ) mit einer Breite von mindestens 610 m benötigt. Außerdem werden zwei normal operating zones (NOZ), in denen die Anflüge stattfinden sollen. Das folgende Bild zeigt den Aufbau für unabhängige Parallelanflüge.
Quelle: IVAO Training Documentation: Parallel runway operations
Falls ein LFZ im Anflug in die NTZ einfliegt, ist es umgehend darauf hinzuweisen und anzuweisen, auf den Localizer zurückzukehren. Das LFZ im Anflug auf die parallele Piste ist unmittelbar zum Steigen anzuweisen. Zudem ist ein Steuerkurs anzuweisen, um dem abweichenden Luftfahrzeug auszuweichen. Der angewiesene Steuerkurs darf dabei nicht mehr als 45° vom Kurs des localizers abweichen. Unterhalb von 400 ft AGL sind keine Steuerkurse mehr anzuweisen.