Parallele Pistenbetriebskonzepte
Parallele Pistenbetriebskonzepte (Parallel Runway Operations) werden inzwischen an vielen großen Flughäfen eingesetzt, um die Kapazität, sowohl von abfliegenden, als auch anfliegendem Verkehr zu erhöhen. So kann mit diesen Konzept die sonst benötigte laterale Radarstaffelung von 3 NM herabgesetzt werden. Im folgenden werden die verschiedenen Konzepte aufgeführt und erklärt, diese stellen jedoch nur die rechtlichen Grundlagen dar, welche im PANS-ATM (ICAO Doc 4444) definiert und in Europa von der EASA genauer festgelegt werden. Die genauen Verfahren an den einzelnen Flughäfen müssen in den jeweiligen SOPs nachgelesen werden. Aufgrund der Komplexität werden hier nur die für IVAO relevanten Informationen aufgeführt.
Unabhängige Parallelabflüge (IPD)
Voraussetzungen für unabhängige Parallelabflüge:
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 760 Metern
- Die departure tracks weichen unmittelbar nach dem Start um mindestens 15° voneinander ab
- Mit Ausnahme reichen 10° aus, wenn sich beide Flugzeuge auf einer RNAV oder RNP SID befinden und das Abdrehen spätestens 2 NM nach dem Ende der Piste durchgeführt wird
Abhängige Parallelanflüge (DPA)
Voraussetzungen für abhängige Parallelanflüge:
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 915 Metern
- Der final approach course oder track muss mittels einer dieser Methoden intercepted werden:
- Mit Vektoren
- Mit einem veröffentlichten Anflugverfahren, bei dem der Endanflug mit dem IAF oder IF intercepted wird
- Bei den Instrumentenanflügen muss es sich um Präzisionsanflüge (ILS oder GLS) handeln
- Piloten müssen informiert werden, dass Anflüge auf beide Pisten durchgeführt werden (via ATIS oder Frequenz)
- Zwischen den beiden missed approaches muss eine Mindestabweichung von 30° vorherrschen
Bis beide Flugzeuge auf dem final approach course oder track established sind, muss die Radarstaffelung von 3 NM lateral oder 1000ft vertikal aufrecht gehalten werden.
Unabhängige Parallelanflüge (IPA)
Voraussetzungen für unabhängige Parallelanflüge:
- Die runway centre lines benötigen einen Mindestabstand von 1035 Metern
- Zwischen den beiden missed approaches muss eine Mindestabweichung von 30° vorherrschen
- Es muss zwischen den beiden runway centre lines eine non-transgression zone (NTZ) mit einer Breite von mindestens 610m vorherrschen, diese NTZ darf von anfliegenden Flugzeugen nicht verletzt werden