Luftraumklasse_Charlie
- Kontrollierter Luftraum
- IFR- und VFR-Verkehr erlaubt
- Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht,
außerdem unterhalb von FL100 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 250
Knoten
- Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich
- IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt
(Flugsicherungsdienst)
- VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr
(Flugverkehrsinformation)
- In Deutschland in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in
Alpennähe ab FL 130) bis FL 660
- In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch
oberhalb der jeweiligen Flugplatzkontrollzone
Kategorie:Luftrecht
Kategorie:Approach
Controller