Sonder-VFR (Abk. SVFR; en. Special VFR) ist ein Verfahren, das es VFR-Flügen auch dann einen Start oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb einer Kontrollzone ermöglicht, wenn die für den Luftraum geforderten Wetterminima nicht erfüllt werden.

Sonder-VFR ist auch während der Nacht in der Kontrollzone erlaubt.

Grundsätzlich wären auch Platzrundenflüge möglich, diese würden jedoch den Verkehrsfluss empfindlich beeinträchtigen – siehe dazu den Abschnitt zum Thema Staffelung.

Werden Sonderflüge nach Sichtflugregeln durchgeführt, so müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.

Der Pilot muss

  • stets frei von Wolken bleiben und den Sichtkontakt zum Boden (Erdsicht) aufrecht erhalten,
  • eine Flugsicht von mindestens 1.500 m haben (für Hubschrauber reichen 800 m),
  • nicht schneller als 140 kt IAS fliegen.
Tagsüber ist unter Einhaltung der obigen Bedingungen auch ein Flug in Luftraum G erlaubt.

Der Lotse darf eine Freigabe nur erteilen, wenn

  • eine Bodensicht (laut METAR) von mindestens 1.500 m herrscht (für Hubschrauber reichen 800 m),
  • die Hauptwolkenuntergrenze mindestens 600 ft beträgt.


Staffelung

Ferner muss der Lotse berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen besteht. Die Staffelung kann dabei durch Anwendung der Wirbelschleppenstaffelung erfolgen, über eine geeignete geografische Staffelung hergestellt oder durch Beschränkung der Anzahl der gleichzeitigen Flugbewegungen in der Kontrollzone aufrecht erhalten werden.

In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.

Bei einer Freigabe für Sonder-VFR muss der Lotse berücksichtigen, dass der Pilot zur Einhaltung der oben geforderten Bedingungen die Freigabe möglicherweise nicht immer einhalten kann. Es ist daher nicht sinnvoll, mit Steuerkursen zu arbeiten. Empfehlungen für Steuerkurse sind möglich und je nach Situation sogar hilfreich.

Funk

Für die anzuwendenden Funkverfahren siehe das Sonder-VFR Funkbeispiel.