K (CAT II Operations)
(Anpassung an neue Regularien (Sommer 2019))
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Je nach Sichtweite und Hauptwolkenuntergrenze gelten für Piloten unterschiedliche Grenzen für ihren Anflug, für den sie und ihr Flugzeug zugelassen sein müssen. Auf Lotsenseite müssen bei niedriger Sichtweite auch entsprechende Verfahren angewendet werden.
 
Je nach Sichtweite und Hauptwolkenuntergrenze gelten für Piloten unterschiedliche Grenzen für ihren Anflug, für den sie und ihr Flugzeug zugelassen sein müssen. Auf Lotsenseite müssen bei niedriger Sichtweite auch entsprechende Verfahren angewendet werden.
  
<blockquote>Zu beachten ist, dass der Übergang in CAT II bzw. III auf der Seite des Lotsen bei anderen Grenzwerten durchgeführt wird als auf Pilotenseite! Ein Flughafen wird also bei einer RVR von 550m bereits in CAT II operations sein, während der Pilot noch mit einer CAT-I-Entscheidungshöhe landet. Für Piloten siehe auch: [[ILS-Anflug]]</blockquote>
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Man spricht dabei ganz Allgemein von Low Visibility '''Procedures'''. Sobald die entsprechenden Wetterminima unterschritten werden und diese Verfahren somit aktiv werden, spricht man von Low Visibility '''Operations'''.
  
==CAT II Operations==
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<blockquote>Zu beachten ist, dass der Übergang in von CAT I auf Low Visibility Operations auf der Seite des Lotsen bei anderen Grenzwerten durchgeführt wird als auf Pilotenseite! Ein Flughafen wird also bei einer RVR von 550m bereits unter LVO arbeiten, während der Pilot noch mit einer CAT-I-Entscheidungshöhe landet. Für Piloten siehe auch: [[ILS-Anflug]]</blockquote>
  
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==Low visibility operations==
  
Bei einer [[Pistensichtweite]] (RVR) '''unterhalb von 600 Metern''' und / oder einer Hauptwolkenuntergrenze von '''weniger als 200 Fuß''' müssen von Lotsenseite folgende low visibility procedures angewandt werden:
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*Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW VISIBILITY PROCEDURES CAT II IN OPERATION"
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Bei einer [[Pistensichtweite]] (RVR) '''von 600 Metern oder weniger''' und / oder einer Hauptwolkenuntergrenze von '''weniger als 200 Fuß''' müssen von Lotsenseite folgende low visibility operations angewandt werden:
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*Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"
 
*Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden
 
*Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden
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<blockquote>Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.</blockquote>
  
 
Mit der Freigabe für den Anflug muss jeweils die aktuelle Pistensichtweite übermittelt werden:  
 
Mit der Freigabe für den Anflug muss jeweils die aktuelle Pistensichtweite übermittelt werden:  
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Es gibt lotsenseitig einige weitere Verfahren, die bei Erreichen der CAT-II-Bedingungen durchzuführen sind, (beispielsweise die passende Konfiguration der Flugplatzbeleuchtung), diese spielen auf IVAO jedoch keine Rolle.
 
Es gibt lotsenseitig einige weitere Verfahren, die bei Erreichen der CAT-II-Bedingungen durchzuführen sind, (beispielsweise die passende Konfiguration der Flugplatzbeleuchtung), diese spielen auf IVAO jedoch keine Rolle.
 
==CAT III-Operations==
 
 
 
Fällt die Pistensichtweite '''unter 325 Meter''', sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
 
*Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW VISIBILITY PROCEDURES CAT III IN OPERATION"
 
*Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit Sprechgruppe "Hold at CAT III holding point" das Halten vor der Bahn angewiesen werden
 
 
Eine Übermittlung der RVR mit der Anflugfreigabe sowie vor dem Outer Marker (alternativ: etwa 5NM) hat ebenfalls zu erfolgen!
 
  
 
<blockquote>Achtung: ''Eine Nennung der ILS-Kategorie bei der Freigabe für einen ILS-Anflug hat nicht zu erfolgen! Es heißt also weiterhin "cleared ILS" und nicht "cleared CAT II ILS". Das Verfahren legt der Pilot selbstständig fest!''</blockquote>
 
<blockquote>Achtung: ''Eine Nennung der ILS-Kategorie bei der Freigabe für einen ILS-Anflug hat nicht zu erfolgen! Es heißt also weiterhin "cleared ILS" und nicht "cleared CAT II ILS". Das Verfahren legt der Pilot selbstständig fest!''</blockquote>

Version vom 4. Dezember 2019, 22:01 Uhr

Je nach Sichtweite und Hauptwolkenuntergrenze gelten für Piloten unterschiedliche Grenzen für ihren Anflug, für den sie und ihr Flugzeug zugelassen sein müssen. Auf Lotsenseite müssen bei niedriger Sichtweite auch entsprechende Verfahren angewendet werden.

Man spricht dabei ganz Allgemein von Low Visibility Procedures. Sobald die entsprechenden Wetterminima unterschritten werden und diese Verfahren somit aktiv werden, spricht man von Low Visibility Operations.

Zu beachten ist, dass der Übergang in von CAT I auf Low Visibility Operations auf der Seite des Lotsen bei anderen Grenzwerten durchgeführt wird als auf Pilotenseite! Ein Flughafen wird also bei einer RVR von 550m bereits unter LVO arbeiten, während der Pilot noch mit einer CAT-I-Entscheidungshöhe landet. Für Piloten siehe auch: ILS-Anflug

Low visibility operations

Bei einer Pistensichtweite (RVR) von 600 Metern oder weniger und / oder einer Hauptwolkenuntergrenze von weniger als 200 Fuß müssen von Lotsenseite folgende low visibility operations angewandt werden:

  • Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"
  • Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden


Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.

Mit der Freigabe für den Anflug muss jeweils die aktuelle Pistensichtweite übermittelt werden:

G: "Lufthansa 093, turn left heading 280, cleared ILS runway 25R, RVR 500 metres"

Kurz vor dem Erreichen des Outer Markers (alternativ: etwa 5NM) muss die RVR zusammen mit dem aktuellen Wind nochmals genannt werden. Natürlich kann dies auch zusammen mit der Landefreigabe geschehen:

G: "Lufthansa 093, RVR 500 metres, wind 250 degrees, 6 knots, runway 25R, cleared to land"

Es gibt lotsenseitig einige weitere Verfahren, die bei Erreichen der CAT-II-Bedingungen durchzuführen sind, (beispielsweise die passende Konfiguration der Flugplatzbeleuchtung), diese spielen auf IVAO jedoch keine Rolle.

Achtung: Eine Nennung der ILS-Kategorie bei der Freigabe für einen ILS-Anflug hat nicht zu erfolgen! Es heißt also weiterhin "cleared ILS" und nicht "cleared CAT II ILS". Das Verfahren legt der Pilot selbstständig fest!