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+ | Der Lotse muss berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine '''Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen''' besteht. Die Staffelung kann dabei durch Anwendung der [[Staffelung|Wirbelschleppenstaffelung]] erfolgen und/oder durch Beschränkung der Anzahl der gleichzeitigen Flugbewegungen in der Kontrollzone aufrecht erhalten werden. Verkehr in der Platzrunde gilt zu anderem Verkehr auf der Pistengrundlinie ("RWY centerline") '''nicht''' als gestaffelt. | ||
− | + | <blockquote class=warning>In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.</blockquote> | |
− | + | Bei einer Freigabe für Sonder-VFR muss der Lotse berücksichtigen, dass der Pilot zur Einhaltung der oben geforderten Bedingungen die Freigabe möglicherweise nicht immer einhalten kann. Es ist daher nicht sinnvoll, mit Steuerkursen zu arbeiten. Empfehlungen sind möglich und je nach Situation sogar hilfreich. | |
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− | Bei einer Freigabe für Sonder-VFR muss der Lotse berücksichtigen, dass der Pilot zur Einhaltung der oben geforderten Bedingungen die Freigabe möglicherweise nicht immer einhalten kann. Es ist daher nicht sinnvoll, mit Steuerkursen zu arbeiten. Empfehlungen | + | |
== Funk == | == Funk == | ||
− | Für die anzuwendenden Funkverfahren siehe | + | Für die anzuwendenden Funkverfahren siehe [[SVFR-Funkbeispiel|Sonder-VFR Funkbeispiel]]. |
[[Kategorie:Aerodrome Controller]] [[Kategorie:Luftrecht]] | [[Kategorie:Aerodrome Controller]] [[Kategorie:Luftrecht]] |
Sonder-VFR (Abk. SVFR; en. Special VFR) ist ein Verfahren, das es VFR-Flügen auch dann einen Start oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb einer Kontrollzone ermöglicht, wenn die für den Luftraum geforderten Wetterminima nicht erfüllt werden.
Sonder-VFR ist auch während der Nacht in der Kontrollzone erlaubt.
Grundsätzlich wären auch Platzrundenflüge möglich, diese würden jedoch den Verkehrsfluss empfindlich beeinträchtigen – siehe dazu den Abschnitt zum Thema Staffelung.
Werden Sonderflüge nach Sichtflugregeln durchgeführt, so müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.
Der Pilot muss
Unter Einhaltung der obigen Bedingungen ist auch ein Flug in Luftraum G erlaubt.
Der Lotse darf eine Freigabe nur erteilen, wenn
Der Lotse muss berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen besteht. Die Staffelung kann dabei durch Anwendung der Wirbelschleppenstaffelung erfolgen und/oder durch Beschränkung der Anzahl der gleichzeitigen Flugbewegungen in der Kontrollzone aufrecht erhalten werden. Verkehr in der Platzrunde gilt zu anderem Verkehr auf der Pistengrundlinie ("RWY centerline") nicht als gestaffelt.
In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.
Bei einer Freigabe für Sonder-VFR muss der Lotse berücksichtigen, dass der Pilot zur Einhaltung der oben geforderten Bedingungen die Freigabe möglicherweise nicht immer einhalten kann. Es ist daher nicht sinnvoll, mit Steuerkursen zu arbeiten. Empfehlungen sind möglich und je nach Situation sogar hilfreich.
Für die anzuwendenden Funkverfahren siehe Sonder-VFR Funkbeispiel.