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− | *im TWR-Bereich eine Wirbelschleppenstaffelung von 3nm anzuwenden, sofern sie nach den oben genannten Bedingungen Anwendung findet. Verkehr, der in einer Platzrunde fliegt, gilt '''nicht''' zu anderem Verkehr auf den Pistengrundlinien des Flugplatzes gestaffelt. | + | *im TWR-Bereich eine Wirbelschleppenstaffelung von 3nm anzuwenden, sofern sie nach den oben genannten Bedingungen Anwendung findet. Verkehr, der in einer Platzrunde fliegt, gilt '''nicht''' zu anderem Verkehr auf den Pistengrundlinien des Flugplatzes gestaffelt. Siehe auch Artikel [[Sonderflüge nach Sichtflugregeln|SVFR]], Abschnitt [[Sonderflüge nach Sichtflugregeln#Staffelung|Staffelung]]. |
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Die Staffelung ist der laterale und vertikale Abstand zwischen zwei Luftfahrzeugen. Es wird grundsätzlich zwischen Radar- und Wirbelschleppenstaffelung unterschieden. In diesem Artikel wird ausschließlich auf die lotsenseitige Staffelung eingegangen.
Falls auf eine Situation beide Staffelungsmethoden anwendbar sind, wird diejenige mit den größeren Abständen gewählt.
Inhaltsverzeichnis |
Die Radarstaffelung findet nur im APP/CTR-Bereich Anwendung.
Die Radarstaffelung bezeichnet den Abstand zwischen zwei sich in der Luft befindenden Luftfahrzeugen, die über das Radar identifiziert sind. Dabei gibt es eine laterale und eine vertikale Komponente. Die Aufgabe des Lotsen ist es, Radarstaffelung so anzuwenden, dass der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Standortanzeigen, welche die Positionen der jeweiligen Luftfahrzeuge darstellen, nie kleiner als das vorgeschriebene Minimum ist.
Lateral:
Vertikal:
Zur Sektorgrenze (lateral und vertikal) ist ständig die Hälfte der Minima an Abstand (z.B. 2,5 nm über FL195) einzuhalten, um die Staffelung sektorübergreifend sicherzustellen.
Die Wirbelschleppenstaffelung ist entsprechend der Staffelungsverpflichtung anzuwenden, wenn:
Zur Minderung der durch Wirbelschleppen verursachten Gefahren sind die nachstehenden Staffelungsmindestwerte anzuwenden.
Vorne | Abstand | Hinten |
---|---|---|
Super | 6 NM | Heavy |
Super | 7 NM | Medium |
Super | 8 NM | Light |
Heavy | 4 NM | Heavy |
Heavy | 5 NM | Medium |
Heavy | 6 NM | Light |
Medium | 5 NM | Light |
Ist ein Fall nicht aufgeführt, so ist
Bei uns (IVAO) gibt es keine Radarstaffelung im TWR-Bereich!
Die Staffelungsmindestwerte bei Wirbelschleppen basieren auf der Einteilung der Luftfahrzeuge in vier Kategorien, entsprechend der höchstzulässigen Startmasse:
Kategorie | Gewicht | Beispiel | |
---|---|---|---|
L | Light | weniger als 7 Tonnen MTOW | Metroliner, Cessna 402, Britten Norman Islander, Piper Navajo, Beech 99 |
M | Medium | 7 bis 136 Tonnen MTOW | Boeing B737, Airbus A320, Fokker 70/100, BAe-146, Dash 8, ATR-72 |
H | Heavy | 136 Tonnen MTOW oder mehr | Boeing B747, Airbus A340, McDonnell Douglas MD-11 |
J | Super | Airbus A380-800 |
Die vorstehenden Wirbelschleppenstaffelungswerte sind nicht anzuwenden:
Das ist bspw. der Fall, wenn ein landendes Luftfahrzeug einem startenden auf die selbe Piste folgt.
Zwei erwähnenswerte Fakten noch zum Schluss: