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− | Sonder-VFR ist auch während der Nacht in der Kontrollzone erlaubt. | + | Sonder-VFR ist in '''Deutschland''' auch während der Nacht in der Kontrollzone erlaubt. |
Grundsätzlich wären auch Platzrundenflüge möglich, diese würden jedoch den Verkehrsfluss empfindlich beeinträchtigen – siehe dazu den Abschnitt zum Thema Staffelung. | Grundsätzlich wären auch Platzrundenflüge möglich, diese würden jedoch den Verkehrsfluss empfindlich beeinträchtigen – siehe dazu den Abschnitt zum Thema Staffelung. | ||
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Der Lotse darf eine Freigabe nur erteilen, wenn | Der Lotse darf eine Freigabe nur erteilen, wenn | ||
*eine Bodensicht (laut [[METAR]]) von mindestens 1.500 m herrscht (für Hubschrauber reichen 800 m), | *eine Bodensicht (laut [[METAR]]) von mindestens 1.500 m herrscht (für Hubschrauber reichen 800 m), | ||
*die [[Hauptwolkenuntergrenze]] mindestens 600 ft beträgt. | *die [[Hauptwolkenuntergrenze]] mindestens 600 ft beträgt. | ||
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+ | Wenn die Bodensicht geringer als 1500 m ist (=> somit unter S-VFR Bedingungen), darf dennoch eine Freigabe zum Kreuzen der Kontrollzone gegeben werden, sofern der Pilot meldet, dass seine Flugsicht, mindestens 1500 m (bzw. 800 m für Helikopter) beträgt. <!--Vom Prinzip ist es also das selbe Vorgehen, wie bei dem Übergang VMC zu IMC. Wenn ein Flugplatz sich in IMC Bedingungen befindet, der Pilot allerdings VMC bei sich vorfindet, so ist es seine Entscheidung, unter welchen Flugbedingungen er fortfährt.--> | ||
== Staffelung == | == Staffelung == | ||
− | Der Lotse muss berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine '''Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen''' besteht, da der Luftfahrzeugführer aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse beispielsweise nicht in der Lage sein könnte, umliegenden IFR-Verkehr rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend reagieren zu | + | Der Lotse muss berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine '''Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen''' besteht, da der Luftfahrzeugführer aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse beispielsweise nicht in der Lage sein könnte, umliegenden IFR-Verkehr rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend reagieren zu können. Die Staffelung wird im Normalfall durch Anwendung der [[Staffelung|Radarstaffelung]] erreicht, es sei denn, mindestens eine der Voraussetzungen zur Anwendung der [[Staffelung|Wirbelschleppenstaffelung]] wird erfüllt. Verkehr in der Platzrunde gilt zu anderem Verkehr auf der Pistengrundlinie ("RWY centerline") '''nicht''' als gestaffelt. |
<blockquote class=warning>In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.</blockquote> | <blockquote class=warning>In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.</blockquote> | ||
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− | [[Kategorie:Aerodrome Controller]] [[Kategorie:Luftrecht]] | + | [[Kategorie:Aerodrome Controller]] [[Kategorie:Luftrecht]] [[Kategorie:Private Pilot]] |
Sonder-VFR (Abk. SVFR; en. Special VFR) ist ein Verfahren, das es VFR-Flügen auch dann einen Start oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb einer Kontrollzone ermöglicht, wenn die für den Luftraum geforderten Wetterminima nicht erfüllt werden.
Sonder-VFR ist in Deutschland auch während der Nacht in der Kontrollzone erlaubt.
Grundsätzlich wären auch Platzrundenflüge möglich, diese würden jedoch den Verkehrsfluss empfindlich beeinträchtigen – siehe dazu den Abschnitt zum Thema Staffelung.
Werden Sonderflüge nach Sichtflugregeln durchgeführt, so müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.
Der Pilot muss
Unter Einhaltung der obigen Bedingungen ist auch ein Flug in Luftraum G (in/unterhalb 3000ft MSL/1000ft AGL, je nachdem welches höher ist) erlaubt. Dies ist dann jedoch kein SVFR, sondern ein normaler VFR-Flug unter reduzierten Wetterminima.
Der Lotse darf eine Freigabe nur erteilen, wenn
Wenn die Bodensicht geringer als 1500 m ist (=> somit unter S-VFR Bedingungen), darf dennoch eine Freigabe zum Kreuzen der Kontrollzone gegeben werden, sofern der Pilot meldet, dass seine Flugsicht, mindestens 1500 m (bzw. 800 m für Helikopter) beträgt.
Der Lotse muss berücksichtigen, dass – anders als bei „normalen” Flügen nach Sichtflugregeln – eine Staffelungsverpflichtung zu IFR-Flügen besteht, da der Luftfahrzeugführer aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse beispielsweise nicht in der Lage sein könnte, umliegenden IFR-Verkehr rechtzeitig zu identifizieren und entsprechend reagieren zu können. Die Staffelung wird im Normalfall durch Anwendung der Radarstaffelung erreicht, es sei denn, mindestens eine der Voraussetzungen zur Anwendung der Wirbelschleppenstaffelung wird erfüllt. Verkehr in der Platzrunde gilt zu anderem Verkehr auf der Pistengrundlinie ("RWY centerline") nicht als gestaffelt.
In jedem Fall ist eine Absprache mit dem darüber liegenden Sektor erforderlich.
Bei einer Freigabe für Sonder-VFR muss der Lotse berücksichtigen, dass der Pilot zur Einhaltung der oben geforderten Bedingungen die Freigabe möglicherweise nicht immer einhalten kann. Es ist daher nicht sinnvoll, mit Steuerkursen zu arbeiten. Empfehlungen sind möglich und je nach Situation sogar hilfreich. Gleiches gilt für Anweisungen, eine bestimmte Flughöhe zu halten; hier eignen sich das Anweisen von Höhenbändern.
Für die anzuwendenden Funkverfahren siehe Sonder-VFR Funkbeispiel.