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K (Sperrung von Rollwegen und Bahnen)
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In Realität werden immer mal wieder einzelne Rollwege oder Bahnen per NOTAM deaktiviert. Bei IVAO werden diese Sperrungen allerdings nur dann umgesetzt, wenn das per NOTAM auf den [http://www.ivao.de/firs.html FIR-Webseiten] bekannt gegeben wird.
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In Realität werden immer mal wieder einzelne Rollwege oder Bahnen per NOTAM deaktiviert. Bei IVAO werden diese Sperrungen allerdings nur dann umgesetzt, wenn das per NOTAM bekannt gegeben wird.
  
 
[[Kategorie:Aerodrome Controller]]
 
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Version vom 2. Mai 2016, 23:55 Uhr

Die Auswahl der Betriebspiste scheint für viele Lotsen-Neulinge ein Buch mit sieben Siegeln. Allerdings muss das nicht so sein, immerhin gibt es drei einfache Regeln, anhand derer die Bahn recht schnell ausgewählt werden kann:

Inhaltsverzeichnis

Wind

Jeder Pilot wird sein Flugzeug so gut es geht gegen den Wind starten. Das verringert die Rollstrecke bis zum Abheben und sorgt so für zusätzliche Sicherheit. Deshalb sollte auch der Lotse in der Auswahl der Startbahn den Wind immer in Betracht ziehen.

Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Bahnrichtung = Windrichtung (im METAR)

Die Angabe im METAR beschreibt die Windrichtung, aus der der Wind weht. Das heißt, bei 27005KT kommt der Wind aus Westen (270°) und weht nach Osten. Der Pilot startet auf der Piste 27 aber in Richtung Westen (270°) - also gegen den Wind.

Häufig weht der Wind aber nicht direkt aus Richtung einer bestimmten Bahn, in dem Fall sollte der Lotse die Bahn auswählen, welche den geringsten Rückenwind (=bester Gegenwind) für den Piloten bedeutet. Die Formel zur Berechnung der Rückenwind-Komponente findet sich in der Formelsammlung. Davon abweichende Prozeduren bei der Pistenwahl können in der Betriebsanweisung/Lotsen-Guide des jeweiligen Flughafens stehen. So ist zum Beispiel in Stuttgart bei bis zu 5kt Rückenwind die Piste 25 zu benutzen.



Operationelle Regeln

Nicht jede Bahn wird gleich benutzt. In Frankfurt zum Beispiel wird die Piste 18 nur für Starts und die Piste 25R nur für Landungen genutzt, in Hamburg zum Beispiel die Piste 33 nur in Ausnahmefällen zur Landung. Grund können die Kapazität des Flughafens sein, oder Lärmschutz in der Anflugschneise.

Deshalb gibt es auch bei IVAO Regeln zur Bahnnutzung. Diese werden von den FIR-Leitungen und Service-Teams in Anlehnung an die Realität festgelegt und auf den Seiten der FIRs veröffentlicht. Viele Flughäfen haben eine Beschränkung der Betriebsbahn, bis eine kritische Rückenwindkomponente überschritten ist. Häufig sind hier Lärmschutzmaßnahmen die Gründe. Außerdem gibt es Bahnen, die nicht für Start oder nicht für Landungen genutzt werden dürfen.

Diese Regeln können sich teilweise ändern, deshalb sollte vor dem Einloggen die aktuell gültigen NOTAMs und Regeln auf der jeweiligen FIR-Seite überprüft werden.

Im Zweifel: mit dem Piloten zusammenarbeiten

Grundsatz der Bahnnutzung ist und bleibt: der Lotse hat nur als Zweiter etwas mit der Wahl der Bahn zu tun, landen und starten müssen im Zweifel immer die Piloten. Wenn aus den beiden vorhergehenden Regeln keine eindeutige Wahl der Bahn herauskommt, sollte der Pilot befragt und eine individuelle Nutzung koordiniert werden.

Sperrung von Rollwegen und Bahnen

In Realität werden immer mal wieder einzelne Rollwege oder Bahnen per NOTAM deaktiviert. Bei IVAO werden diese Sperrungen allerdings nur dann umgesetzt, wenn das per NOTAM bekannt gegeben wird.