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Lufträume

Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebsdienste

Ein einführender Artikel zum deutschen Luftraum-System findet sich im Abschnitt Piloten-Grundwissen.

Lufträume dienen zur Vorstaffelung und Sicherung der unterschiedlichen Flugregeln und Flugbewegungen zueinander. Der Unterschied von einem kontrollierten zu einem unkontrollierten Luftraum besteht darin, dass in einem kontrollierten Luftraum Flugverkehrskontrolldienst (Air traffic control service) angeboten wird, im unkontrollierten Luftraum hingegen nicht. Über die Pflicht, als VFR-Flieger mit einem Lotsen in Kontakt zu stehen, sagt diese Klassifizierung nichts aus.

Der Zusatz (HX) bedeutet, dass ein Luftraum temporär aktiv ist, etwa nach Flugbetrieb oder nach festgelegten Betriebszeiten.

Die Lufträume A, B und F kommen in Deutschland nicht vor. Daher sind sie hier nicht näher erläutert.

Alle Informationen auf einen Blick finden sich in folgenden Artikeln:

Andere Luftraumgebilde:

Luftraumklassezugelassene FlügeUmfang der DiensteStaffelung durch die Flugsicherung
Ckontrollierter LuftraumIFR, VFR Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformation VFR zu VFRIFR von IFR
|IFR von VFR
|VFR von IFR
Dkontrollierter Luftraum
IFRFlugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen über VFRIFR von IFR
VFRVerkehrsinformationen VFR zu IFR Ausweichempfehlungen VFR zu VFRentfällt
Ekontrollierter Luftraum
IFRFlugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen über VFRIFR von IFR
VFRVerkehrsinformationen soweit möglichentfällt
Gunkontrollierter LuftraumIFR*, VFRFluginformationsdienstentfällt

*In Deutschland ist IFR-Verkehr aus Sicherheitsgründen nur auf veröffentlichen Prozeduren im Luftraum Golf erlaubt.

Für die Luftraumaufteilung in Deutschland gibt es die ICAO-Karte.

LuftraumFlugregelGeschwindigkeitHörbereitschaftFlugverkehrskontrollfreigabe
CIFRnicht vorgeschriebendauernderforderlich
VFR250 KIAS unterhalb FL100
DIFR, VFR250 KIAS unterhalb FL100dauernderforderlich
EIFR250 KIAS unterhalb FL100dauernderforderlich
VFRnur nachtsnicht erforderlich
GIFR250 KIAS unterhalb FL100dauernderforderlich
VFRnur nachtsnicht erforderlich

Flugbedingungen

Wetterminima für Sichtflüge (visual meteorological conditions, VMC)

Liegt eine dieser Mindestbedingungen nicht vor, ist in Kontrollzonen nur noch SVFR (innerhalb der dafür festgelegten Bedingungen) möglich.

Höhenband

Luftraum

Flugsicht

Wolkenabstand

auf und über FL100

alle

8 km

horizontal 1,5 km
vertikal 1000ft

über 3000ft* bis FL99

alle

5 km

GND-3000ft MSL
(oder 1000ft AGL, wenn dies höher ist)

(A) B C D E

5 km

G

5 km
IAS unter 141kt: 1,5 km
Heli: 800m

frei von Wolken
Erdsicht

In Kontrollzonen (CTRs) zusätzlich 5 km Bodensicht und HWU mind. 1500ft

Kategorie:Grundwissen Allgemein Kategorie:Grundwissen Piloten Kategorie:Private Pilot Kategorie:Grundwissen Lotsen Kategorie:Aerodrome Controller Kategorie:Luftrecht