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Low Visibility Operations

Low Visibility Operations

IFR-Verkerhr fliegt in den meisten Fällen über einen Instrumentenflug an. Diese Instrumentenanflüge haben alle Mindestwetterbedingungen, die erfüllt sein müssen. Sollte das Wetter schlechter sein, so ist dieser Anflug nicht möglich.

Es gibt aber auch Instrumentenlandesysteme, die über eine CAT2 und/oder CAT3 Fähigkeit verfügen. Diese haben dann ein deutlich geringeres Minimum, weil das Flugzeug hierbei der Autopilot das Flugzeug bis zu wenigen Fuß über der Bahn fliegen kann oder gar die komplette Landung übernimmt. 

Zur Nutzung dieses Systems müssen sowohl Flugzeug- und Pilotseitig als auch Flughafen- und Lotsenseitig Bedingungen erfüllt werden. Daher sind Anflüge unter CAT2/3 nicht dauerhaft aktiv, auch wenn der Flughafen grundsätzlich damit ausgerüstet ist. Sobald die entsprechenden Wetterminima unterschritten werden und diese Verfahren somit aktiv werden, spricht man von Low Visibility Operations.

Wenn der Flughafen über eine Bahn mit CAT2 oder CAT3 verfügt, so wird dieses Verfahren aktiv, wenn eine der folgenden Bedingungen eingetroffen ist.


Die Nutzung Low Visibility Operations kann auch angewandt werden, wenn laut METAR die oben genannten Bedingungen noch nicht erfüllt sind. Dies geschieht meist dann, wenn in den nächsten Stunden eine Verschlechterung des Wetters unter die Mindestanforderung zu erwarten ist oder ein Pilot bereits meldet, dass ein Anflug ohne CAT2 bereits nicht mehr möglich ist. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn der Simulator das Wetter bereits schlechter darstellt, als es laut der aktuellen METAR der Fall sein sollte.


Nice to Know - Grenzwerte für den Piloten
Zu beachten ist, dass der Übergang in von CAT I auf Low Visibility Operations auf der Seite des Lotsen bei anderen Grenzwerten durchgeführt wird als auf Pilotenseite! Ein Flughafen wird also bei einer RVR von 550m bereits unter LVO arbeiten, während der Pilot noch mit einer CAT-I-Entscheidungshöhe landen kann. Für Piloten siehe auch: ILS-Anflug


Sobald die Low Visibility Procedures in operation sind, sind folgende Aufgaben von den Lotsen zu erfüllen:

Tower bzw. Ground:

  • Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"

  • Einem abfliegenden Luftfahrzeug muss mit der Sprechgruppe "Hold at CAT II holding point" das Halten in einem größeren Abstand von der Bahn angewiesen werden

  • Es wird bei anfliegendem Verkehr empfohlen, vergrößerte Abstände beim Führen zur Landung anzuwenden. Dies basiert auf der reduzierten Rollgeschwindigkeit beim Verlassen der Piste.

  • Der APP muss informiert werden

  • Kurz vor dem Erreichen des Outer Markers (alternativ: etwa 5NM) muss die RVR zusammen mit dem aktuellen Wind nochmals genannt werden. Natürlich kann dies auch zusammen mit der Landefreigabe geschehen:

Approach:

  • Per ATIS muss folgende Bemerkung ausgestrahlt werden: "LOW-VISIBILITY PROCEDURES IN OPERATION, CAT II AND III AVAILABLE"

  • Es wird bei anfliegendem Verkehr empfohlen, vergrößerte Abstände beim Führen zur Landung anzuwenden. Dies basiert auf der reduzierten Rollgeschwindigkeit beim Verlassen der Piste.

  • Mit der Freigabe für den Anflug muss jeweils die aktuelle Pistensichtweite übermittelt werden

Funkbeispiel:
RVR bei Freigabe für den ILS Anflug:
G: "Lufthansa 093, turn left heading 280, cleared ILS runway 25R, RVR 500 metres"

RVR bei Landefreigabe:
G: "Lufthansa 093, RVR 500 metres, wind 250 degrees, 6 knots, runway 25R, cleared to land

Wichtig: Die Piste gilt erst als frei, sobald der entsprechende CAT II/III-Rollhalt verlassen wurde, was in Aurora erkennbar sein muss. Alternativ reicht es, wenn der Pilot gemeldet hat, dass er frei vom CAT II/III-Rollhalt ist.

Nice to know - CAT2 und CAT3
Aus Sicht des Lotsen bedeuten Low visibility operations also: Sowohl CAT II als auch CAT III werden flughafenseitig angeboten. Es gibt daher ATC-seitig keine Unterscheidung zwischen CAT II und CAT III mehr. Stattdessen ist es dem Piloten entsprechend der aktuellen RVR und Hauptwolkenuntergrenze selbst freigestellt, ob er CAT II oder CAT III anfliegt.



Achtung: Eine Nennung der ILS-Kategorie bei der Freigabe für einen ILS-Anflug hat nicht zu erfolgen! Es heißt also weiterhin "cleared ILS" und nicht "cleared CAT II ILS". Das Verfahren legt der Pilot selbstständig fest!