Informationen zur Flughafenfreigabe
Die Airports Frankfurt und München erfreuen sich bei Piloten wie auch bei Lotsen großer Beliebtheit. Sie zeichnen sich aber auch durch komplexe Prozeduren mit vielen betrieblichen Besonderheiten aus, sodass sie nicht zum Einstieg als Lotse auf dem Netzwerk geeignet sind.
Nichtsdestotrotz mussten wir leider in den letzten Monaten vermehrt beobachten, dass einige Lotsen noch nicht die notwendigen Grundfertigkeiten und Prozedurenkenntnisse vorweisen konnten, um angemessenen Service zu bieten (vg. IR 2.2.1.). Hier möchten wir unterstützen.
Die betroffenen FIRs - Langen und München - möchten gemeinsam mit DE-HQ und nach Rücksprache mit dem ATC Operations Department HQ ein Unterstützungsangebot sowie eine Regelung einführen, die die Komplexität der betrieblichen Strukturen würdigend, ein Mindestmaß an Erfahrung und Qualität an den höchst frequentiertesten Flughäfen unserer Division wahren soll – ohne die Positionen grundsätzlich mit einer ADC-FRA zu versehen:
Grundlagen
1.) IR 2.2.1: „Before connecting users shall ensure they are familiar with and able to apply the appropriate local procedures, prepare the required information and are able to be online for at least 30 minutes.“
[size=8pt]Quelle: https://wiki.ivao.aero/en/home/ivao/rules
2.) IR 2.2.2: „Divisions may restrict ATC positions by an FRA and/or GCA. These restrictions shall be published on the respective division website.“
Quelle: https://wiki.ivao.aero/en/home/ivao/rules
3.) „Alle IVAO Deutschland Staff-Mitglieder sind berechtigt, das Vorhandensein von auf der Position benötigten Grund- und Prozedurenkentnnissen zu prüfen. Sollten diese als nicht ausreichend eingeschätzt werden, kann der User zum Ausloggen aufgefordert werden. Der User ist danach nicht berechtigt, die genannten Positionen zu lotsen, bis die festgelegten Bedingungen (z.B. Einweisung, Flughafenfreigabe oder Training) erfüllt sind und eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde“.
Quelle: https://de.ivao.aero/prozeduren/
Veränderte Mindestvoraussetzungen:
Ab dem 14.07.21 gelten folgende Mindestvoraussetzungen für das Lotsen auf den Aerodrome-Positionen in Frankfurt bzw. München:
- Mindestrating AS3
- mindestens 50 Stunden Erfahrung als ATC auf dem Netzwerk
- erfolgreich absolvierte Einweisung mit Flughafenfreigabe, welche nach Erfüllen der vorherigen Anforderung (50h ATC) angefragt werden kann.
User, die bereits jetzt in Frankfurt und München lotsen, sind generell nicht verpflichtet, eine erneute Flughafenfreigabe einzuholen. Sollten jedoch begründete Zweifel an den benötigten Grund- und Prozedurenkenntnissen bestehen, so greift Punkt 3 der Grundlagen.
Inhaltliche Bestandteile der Einweisung mit Flughafenfreigabe:
Grundsätzlich: Eine Einweisung mit Flughafenfreigabe ist keinesfalls vergleichbar oder gleichzusetzen mit einer ADC-Theorieprüfung oder einer Einweisung mit TD-Freigabe. Ziel ist es, dass der User seine Grundfertigkeiten und seine Kenntnisse der lokalen Prozeduren nachweist und dabei weiterführende Hilfestellungen und Unterstützungsangebote bekommen kann - und dies in Theorie und Praxis.
- Kenntnisse der lokalen Prozeduren (insbesondere Pistenkonfiguration, Rollverfahren mit lokalen Besonderheiten, SID-Beschränkungen, sonstige Besonderheiten des jeweiligen Flughafens)
- Grundfertigkeiten (Handling von IFR- und VFR-Verkehr in Theorie und Praxis, auch phraseologisch, VAD-Karte, METAR, TAF)
Organisatorisches
- Eine Flughafenfreigabe für Frankfurt bzw. München kann als Einweisung über die Academy angefordert werden, sobald 50 Lotsenstunden gesammelt wurden. Im Kommentarfeld ist der Remark “Flughafenfreigabe“ zu hinterlegen. Ein in der Academy als verfügbar bzw. buchbar vermerkter Termin ist durch den User nicht auszuwählen. Die Terminfindung und -absprache erfolgt initiativ durch die Teams der FIR. Die FIRs treffen hierzu Einzelabsprachen hinsichtlich Zuständigkeiten etc.
- Der Termin zur Flughafenfreigabe wird durch Mitglieder der FIR-Leitung und des Serviceteams nach vergleichbaren inhaltlichen Kriterien (vgl. Punkt C) durchgeführt und dauert in der Regel ca. 60 bis 90 Minuten.
- Im Falle des Nicht-Bestehens: 1. Fall) 14 Tage Wartezeit bis neue Flughafenfreigabe angefordert werden kann. 2. Fall) 45 Tage Wartezeit bis neue Flughafenfreigabe angefordert werden kann. 3. Fall) individuelle Regelung in Absprache mit der jeweiligen FIR-Leitung
Herzliche Grüße
DE-HQ sowie die Teams der Langen und der München FIR