VFR bei Nacht (gängige Abk. NVFR) ist im Prinzip nichts anderes als VFR am Tage. Den erschwerten Bedingungen der Orientierung an terrestrischen Merkmalen wird durch zusätzlich zu den normalen Mindest-Sichtwetterbedingungen gültige Auflagen Rechnung getragen.
Als Nacht wird in der Luftfahrt die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung bezeichnet. Auf IVAO definieren wir das vereinfacht als die Zeit zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 30 Minuten vor Sonnenaufgang.
Der Pilot muss auf der Frequenz der jeweils zuständigen Flugverkehrskontrollstelle Kontakt aufnehmen (sofern online). Er muss allerdings keine besondere Freigabe für den Flug bei Nacht einholen. Für einen Durchflug durch Luftraum C oder D oder den Ein- bzw. Ausflug einer Kontrollzone (D CTR) ist eine Freigabe wie am Tage nötig.
Der Lotse muss VFR-Flügen bei Nacht keine Staffelung gewährleisten, es sei denn der durchflogene Luftraum erfordert dies (in Deutschland nur in Luftraum C relevant). Befindet sich der VFR-Flug im Luftraum E oder G, genügt das Herstellen der Funkverbindung. Daher muss ein TWR-Lotse den Piloten beim Ausflug aus einer CTR zum Radarlotsen übergeben. Darüber hinaus empfiehlt es sich, dem Flug einen Transpondercode zuzuweisen, um den Fluginformationsdienst zu erleichtern.
Da sich IVAO als Hobby häufig in den Abendstunden abspielt und speziell im Winter Flüge bei Tageslicht schwer darzustellen sind, bieten wir eine Erleichterung an. Wer während der Nachtstunden VFR-Flüge bei Tageslicht simulieren will, der trage in seinem Flugplan im Feld 18 (other information) den Hinweis RMK/VFR DAYLIGHT ein. Die zusätzlichen Auflagen für VFR bei Nacht entfallen dann.