Toggle navigation
Kompendium
Übersicht
Luftraumklasse Charlie
Kontrollierter Luftraum
IFR- und VFR-Verkehr erlaubt
Für VFR-Flüge gilt
CVFR
-Pflicht, außerdem unterhalb von FL100 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 250 Knoten
Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich
IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt (Flugsicherungsdienst)
VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr (Flugverkehrsinformation)
In Deutschland in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in Alpennähe ab FL 130) bis FL 660
In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der jeweiligen Flugplatzkontrollzone
Kategorien
:
Luftrecht
Approach Controller