Die Halbkreisflugregeln sind ein Verfahren, das im enroute-Bereich eines Fluges Gegenverkehr auf gleicher Flughöhe reduziert. In Deutschland sieht das Verfahren wie folgt aus:
Flüge mit geplanten missweisenden Kursen über Grund von 360° bis 179° fliegen auf ungeraden Flugflächen. Flüge mit geplanten Kursen von 180° bis 359° fliegen auf geraden Flugflächen.
Grundsätzlich sind diese Halbkreisflugregeln für die Flugplanung gültig, auch sollten Flugzeuge gemäß der Halbkreisflugregeln an einen weiteren Center übergeben werden, falls nichts anderes koordiniert wurde. Sektorintern kann jedoch von den Regeln abgewichen werden, um den Verkehrsfluss zu optimieren oder um requests von Piloten zu erfüllen.
Wichtig ist noch, dass die Halbkreisflugregeln in Deutschland in Zusammenhang mit RVSM angewandt werden. Oberhalb von Flugfläche 410 wird wieder konventionelle Staffelung (CVSM) angewandt, FL410 ist eine "ungerade" Flugfläche, FL430 dann allerdings eine "gerade"!
Wichtig: Die Halbkreisflugregeln sind, wie die LOA, eine grundsätzliche Betriebsabsprache, die durch lokale Beschränkungen aufgehoben werden kann. Auch spricht im Sinne eines guten Service grundsätzlich nichts dagegen, Flugzeuge entgegen der Halbkreisflugregel freizugeben, sofern der nächste Sektor der abweichenden Flughöhe zugestimmt hat.
Für VFR-Flieger, die ihren Flug oberhalb von 3000 Fuß AGL planen, gelten die IFR-Flugflächen plus 5. Also kann ein VFR-Flug nach Osten auf den Flugflächen 75, 95, 115 und so weiter fliegen.