- Kontrollierter Luftraum
- IFR- und VFR-Verkehr erlaubt
- Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich
- IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt und erhält Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr
- IFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen Flugverkehr
- In Deutschland als Kontrollzone (D(CTR)) selber oder über den Kontrollzonen von Verkehrsflugplätzen als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht für Sichtflug
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