Historie

In den Kinderschuhen der Luftfahrt war der Himmel so frei von Flugobjekten wie danach nie wieder. Wer in die Lüfte wollte, tat es einfach. Doch mit zunehmendem Verkehr mussten Regelungen geschaffen werden, um den Luftverkehr zu kontrollieren. Zu Beginn bestand die „Flugsicherung“ nur aus Wetter- und Peilinformationen für die einzelnen Piloten. Später gab es dann an Flugplätzen die ersten Kontrolltürme, die durch ihre Höhe eine bessere Übersicht hatten, aber auch selbst besser gesehen wurden. Denn bevor in den 1930ern die Funktechnik revolutioniert wurde, gab man Freigaben per Flaggensignal. Da Luftverkehr grenzüberschreitend, also weltweit durchgeführt wird, war es schon zu frühen Zeiten erforderlich, international abgestimmte, aber auch allgemein akzeptierte Empfehlungen auszusprechen bzw. Richtlinien und Standards festzulegen, nach denen der Verkehr sicher, regelmäßig und wirtschaftlich abgewickelt werden konnte.Ein grundlegender Schritt zur heutigen Flugsicherung wurde im Abkommen von Chicago 1944 getan, in dem durch §44 die Gründung der ICAO (International Civil Aviation Organisation) beschlossen wurde. Die ICAO sollte Richtlinien und Empfehlungen erarbeiten, die durch die Rechtsgebung der einzelnen Nationen verbindlich wurden. Wie auch in der BRD, wo man 1953 die Bundesanstalt für Flugsicherung schuf, aus der letztendlich die heutige DFS hervorging.


Zweck und Aufgaben der Flugsicherung

Zuerst musste der Flugverkehr nur an den neuralgischen Punkten, den Flughäfen, kontrolliert werden, doch mit zunehmendem Aufkommen gab es auch in der Luft zu viel Verkehr, um ihn sich selbst zu überlassen. Also schuf man die Streckenkontrolle. Sie kümmert sich seitdem darum, dass sich die Flugzeuge auch auf Reiseflughöhe nicht in die Quere kommen.

In Deutschland wird der Wegsicherungsprozess durch die DFS, das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und durch die EUROCONTROL begleitet. Zu den Aufgaben dieser Einrichtungen gehören Flugverkehrskontrolle (s. u.), Verkehrsflussregelung, Flugberatung, Flugsicherungsinformationen, sowie die technischen Dienste (Beschaffung, Betrieb und Instandhaltung von flugsicherungstechnischen Einrichtungen).

Flugverkehrskontrolle

Flugverkehrskontrolle ist die Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf Rollfeldern der Flugplätze. Unsere Aufgabe als Lotsen ist dabei, Zusammenstöße zwischen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Selbstverständlich ist das nur die Spitze des Eisbergs, aber grob gesagt ist das genau das, was wir tun. Um solche Konflikte auf jeden Fall zu vermeiden, gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand (Staffelung) zwischen den Luftfahrzeugen. Die Flugverkehrskontrolle, die diesen Mindestabstand aufrechterhält, wird aufgeteilt in Flugplatzkontrolle (DEL, GND, TWR), Anflugkontrolle (APP, DEP) und Bezirkskontrolle (CTR). Die Kontrolle eines Luftfahrzeugs umfasst dabei:

  1. Das Feststellen der Verkehrslage auf Grund der eingegangenen Informationen (Flugpläne, Radardaten und Standort- oder Höhenmeldungen),
  2. das Erteilen von Freigaben und die Herausgabe von Verkehrsinformationen für die Aufrechterhaltung der Staffelung.